Wegfall der Reifen-Fabrikationsbindung
... Die Europäische Kommission hat gegen diese Vorgehensweise ein
Beschwerdeverfahren eingeleitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt wurde
angewiesen, in Zukunft auf Eintragungen von Fabrikationsbindungen in den
Fahrzeugpapieren zu verzichten. Die derzeit noch vorhandenen
Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als
Empfehlungen zu betrachten.
Beispiel am Sonderfall Kraftrad
... In seinen Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H mit einer zusätzlichen Fabrikationsbindung (Kryalot). ...
... Zusätzlich benötigt der Fahrzeughalter bei einem Kraftrad eine der so oft bezeichneten «Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Übereinstimmungsbescheinigungen» vom Fahrzeughersteller seine Krades oder des (alternativen) Reifenherstellers ...
Quelle
Hi Peter! So wie ich das in deinen Papieren sehe, darfst du fahren was du willst. Hauptsache die Größe 100/90-19 stimmt.
Vielleicht kann Andreas ja noch was dazu sagen.
Na egal, jetzt habe ich meinen Vorderreifen. Wenn er mich aufregt, wandert er bei der ersten Gelegenheit entweder in die Tonne oder fliegt in den Mülleimer.
Oder nach 6000km. Dann kommt Michelin vorne drauf.
Aber ehrlich gesagt glaube ich das nicht. Der erste Eindruck ist an sich sehr gut. Wollen mal sehen, was er zu Regen meint...
lg
Sikira