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944_US

unregistriert

21

Sonntag, 22. November 2009, 11:12

Das hat nicht damit zu tun. Die Dämpfer oder Fahrwerksänderung sind unabhängig von einander.
Wenn der Freigang gegeben ist, du hast IKON Dämpfer mit einer ABE, dann muss es abgenommen werden.
Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun, da sich der Umfang (Durchmesser) nicht verändert.

Nina

Admine...

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Beiträge: 8 379

Dein Bike: Die Motte - XV535

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22

Sonntag, 22. November 2009, 12:05

Tja, nur will ich hinten ja nen 150er fahren
Laut meinem TÜV´ler is nicht, weil ich die Ikon drin habe (die sind eingetragen worden)
Laut Avon is das Schwachsinn, weil ich Serienfelge & Reifenfreigängigkeit habe

Und schon sind wir wieder am Anfang :36:
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

brummer

unregistriert

23

Sonntag, 22. November 2009, 22:06

Tja Nina.

Der Herr Inschinör tut sich schwör.

Die UBB des Reifenherstellers hat ja die Worte "bei ansonst Serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs" drin.

Und der ist bei Deinem Möppi nicht mehr gegeben durch die IKONS.

Also muß der der Herr Inschenör nun sagen,diese Reifen gehen auch bei dem,durch die Ikons,vom Serienmäßigen ZUstand abweichenden Fahrzeug in

Ordnung.

Da wäre aber wirklich Inschinörkunst gefragt und nicht nur Paragraphenreiterei.

Denke Du solltest Dir da nen kompetenteren Inschenör suchen.

Nina

Admine...

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24

Sonntag, 22. November 2009, 22:33

Hi
Du, das ist nicht das Problem, auch wenn es richtig erkannt ist (mein Moped ist nicht Originalentsprechend beim Fahrwerk, aber bei der Felge)
Ich müßte nur zur Dekra und bekomm TÜV - wobei ich den eb bis 2011 habe
Mir gehts ums Recht erkennen und bekommen, denn wenn Avon sagt "es muß die Felge Serie sein und der Reifen frei und der Rest is wurscht" müssen die das auch schriftlich bestätigen können und genau das strebe ich an.
Das würd ich dem TÜV´ler dann um die Ohren hauen. (naja, nicht ganz so, denn der ist so echt ok)
Wenn sie das nicht tun können, ist es für mich Verkaufsstrategie und kann mir im Falle eines Unfalls und ebenso futzeligen Prüfer Ärger einbringen <<< das möchte ich nicht und würde, sofern von Avon nix kommt, eher 50€ ausgeben und das Teil eintragen und Ruhe ist
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

brummer

unregistriert

25

Sonntag, 22. November 2009, 23:12

Darf ich mal nen Tipp abgeben?

Zu 80% werden si das nicht schriftlich bestätigen. :-)

Nina

Admine...

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Beiträge: 8 379

Dein Bike: Die Motte - XV535

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26

Sonntag, 22. November 2009, 23:18

Das denke ich auch, aber versuchen kostet nix
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

bmw850

unregistriert

27

Dienstag, 1. Dezember 2009, 18:43

Beim Motorrad muß vorne und hinten der Reifen vom gleichen Hersteller sein. Natürlich fürs jeweilige Motorrad zugelassener TYP.

Zausel

unregistriert

28

Freitag, 4. Dezember 2009, 02:34

Beim Motorrad muß nur das drauf sein, was im Schein steht. Bei meinem steht nix. Ich kann vorne Dunlop und hinten Metzeler fahren. (Hab ich aber nicht) Nur die Maße müssen stimmen.

Nockenwelle

unregistriert

29

Freitag, 4. Dezember 2009, 09:30

Reifenfreigabe

Beim Motorrad muß nur das drauf sein, was im Schein steht. Bei meinem steht nix. Ich kann vorne Dunlop und hinten Metzeler fahren. (Hab ich aber nicht) Nur die Maße müssen stimmen.


Hi Zausel, TUEV Hessen sagt Reifen nur paarweise [ gleicher Hersteller ] und freigabe lt. Yamaha.

Gruss Nockenwelle

brummer

unregistriert

30

Freitag, 4. Dezember 2009, 09:55

Hallo Zausel,

hast Glück das Du ne US-Version hast. :-)

Zausel

unregistriert

31

Freitag, 4. Dezember 2009, 13:17

Moin

Nee, hab ich auch schon bei deutschen Versionen erlebt.

Im übrigen scheinen auch die Motorradhersteller von der Reifenbindung abzukommen. Von Suzuki und Kawasaki war die Rede. Es werden nur noch Empfehlungen ausgesprochen. Ich hatte mich im Frühjahr mal damit beschäftigt, weil ich den Hinterreifen auswechseln mußte und 'nen Michelin wollte. Vorn hatte ich 'nen Bridgestone, der war noch gut.

Hier noch 'n paar Links:

https://www.mopedreifen.de/V2/inhalte/re…ifeninfos2.html

http://www.keine-reifenmarken-bindung.de/Start.html

http://www.keine-reifenmarken-bindung.de/Info/infotext.html

Vielleicht hilft's weiter.

Es gibt da wirklich sehr unterschiedliche Aussagen. Ich hatte mal 'nen Graukittel beim TÜV Nienburg nach langem hin und her gefragt: "Muß ich denn jetzt mit diesen Motorrad vorn und hinten die gleiche Marke drauf haben?" Er:"Besser ist das."
Ist doch 'ne sehr präzise Auskunft, woll?

Ers mol, Zausel

Registrierungsdatum: 1. August 2009

Beiträge: 1 722

Dein Bike: Suzuki Vl 1500 Ez '03 / Daelim S 300 Ez '14

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Wohnort: Rostock

32

Freitag, 4. Dezember 2009, 20:51

Hi Leute !
Ich mische mich hier auch mal ein ,in meinen Papieren steht auch nur die Reifen Größe nix von Markenbindung und ich habe meine auch mit zwei verschiedenen Marken drauf gekauft mit frischen TÜV.
Also scheint es bei uns in M/V auch nicht so drauf anzukommen.
Linke Hand zum Gruß Steffen & Christiane

genieße jeden Tag,es könnte der Letzte sein..........wir mögen alle .....und wer uns nicht der kann uns mal... .:-)

|--Matze--|

unregistriert

33

Donnerstag, 24. Januar 2013, 09:38

Ich muss das hier nochmal aufwärmen. :75:

In meinem Schein steht: Reinfenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten.

Darf ich jetzt mischen?

Mit einem Hyosung-Moped (125er) für meine Mum waren wir gerade beim Tüv mit gemischten Reifen -> Kein Problem!

Will hinten in 2-3tausend Kilomentern den Michelin Commander 2 drauftun, vorne ist noch ein intakter Metzeler verbaut.

Grüße,
Matze

Nachtrag: Was bedeutet die Angabe des Vorderreifens: 3.00-19 49s? darunter finde ich keine Reifen.

ich kenne das nur wie beim Hinterrad: 140/90 -15 (breite, querschnitt, Felgengröße). Mit der Angabe des Vorderreifens kann ich nix anfangen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »|--Matze--|« (24. Januar 2013, 09:46)


Registrierungsdatum: 1. August 2009

Beiträge: 1 722

Dein Bike: Suzuki Vl 1500 Ez '03 / Daelim S 300 Ez '14

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Rostock

34

Donnerstag, 24. Januar 2013, 09:54

z.B. hier
http://www.reifentiefpreis.de/Motorrad-S…radStrasse.html

Wir hatten auch Mischbereifung drauf solange in deiner Zulassung kein Hersteller drin steht musst du nur die Dimension einhalten
Linke Hand zum Gruß Steffen & Christiane

genieße jeden Tag,es könnte der Letzte sein..........wir mögen alle .....und wer uns nicht der kann uns mal... .:-)

ingole

unregistriert

35

Donnerstag, 24. Januar 2013, 10:57

Nachtrag: Was bedeutet die Angabe des Vorderreifens: 3.00-19 49s? darunter finde ich keine Reifen


3.00-19 49s das bedeutet 3 Zoll Breit 19 Zoll Durchmesser 49 ist die Tragfahigkeit die nicht unterschritten werden darf und S ist die Geschwindigkeit die auch nicht unterschritten werden darf

Du darfst zb. ein Reifen 3.00-19 56s nehmen wenn du ihn bekommst oder ein 3.00-19 49H :74:

Mischbereifung ist erlaubt so lange in den Fahrzeugpapieren nix anderes steht, in meinen Papieren steht zb. Reifen laut Betriebslerlaubnis. In der Betiebserlaubnis von Yamaha ist keine Herstellerbindung eingetragen, nur die Größen müssen passen wenn andere Größen zb. Vorne 90/90 19 von Avon drauf ist darft du hinten nur noch ein Avon Reifen fahren.
Das heist ander Reifengrössen als in den Papieren stehen auch wenn der jeweilige Hersteller sie Frei gibt sind immer in Verbindung mit dem Hinterreifen freigegeben. :topgif:

Ruebe-ruebe

unregistriert

36

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:15

Mit einem Hyosung-Moped (125er) für meine Mum waren wir gerade beim Tüv mit gemischten Reifen -> Kein Problem!


Hi Matze

(und sorry, ABER:) eine 125er ist vergleichbar eher kein Motorrad,
und nein Ich würde meine Möpies garniemalsnicht mit Mischbereifung fahren, kann (z.B. bei 240kmh) auch ins Auge gehen.

Und ja meine XV hat sehr wohl ne (wenn auch theoretische) Reifenbindung eingetragen,
die nur mit extra Reifenfreigabe die ist aber vom Reifenhersteller und damit Marken-Modelgebunden,

für Mischbereifung schwer zu kriegen.

Mein "Ziegel" hat zwar keine Reifenbindung aber da ich breitere drauf habe als eingetragen sind ist eine Freigabe Bescheinigung nötig die sich aber auch auf diese eine Modelpaarung bezieht.

lG Frank

|--Matze--|

unregistriert

37

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:22

240 km/h? Du weißt aber schon, dass ich jetzt eine XV 535 fahre und keine ZZR-1100 mehr? ;-)

ich wüsste nicht was dagegenspricht hinten wegen Haltbarkeit den Commander 2 zu fahren und vorne weiter Metzeler. (also technisch). Ich wollte nur rausfinden ob der Tüv dagegenspricht :75:

Ruebe-ruebe

unregistriert

38

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:43

Matze ich bin bei mir und meinem "Ziegel" geblieben (gedanklich) ;-) und ja der muß auch mal auf die BAB.

Was für mich gegen eine Mischbereifung spricht ist klar, nicht jede Marken-Kombination passt auch zusammen, wenns dann mal eng wird kann das den ausschlag geben über abflug oder nicht.

Mischbereifung zwischen Radial und Gürtel ist ohnehin verboten.

grüßchen Frank

last man standing

unregistriert

39

Donnerstag, 24. Januar 2013, 17:45

:24:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreif…683KB_29840.pdf

und
:24:
http://211611.homepagemodules.de/t308969…-austragen.html

Sooo neu ist das nicht...
Getan hat sich seitdem da auch nicht viel,
der blue-man-group ist es im Moment wichtiger,
ob deine Kutte ein "gewisses Profil" aufweist...

VG,
J.

derportugiese

ehem. Teammitglied

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Geschlecht: Männlich

Wohnort: Dh

40

Freitag, 25. Januar 2013, 11:16

Moin
also der Link zum ADAC IST SEHR HILFREICH,den druck ich mir mal aus,
ich lese daraus das ich mir ohne weiteres den Heidenau K65 in der Größe 150/90....
montieren darf,werde dann die Bescheinigung mitführen und gut ist
:72: :72: gruß peter
Was andere Menschen von mir denken
ist nicht mein Problem

Gruß aus Diepholz
Peter

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