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Frettili

unregistriert

1

Donnerstag, 19. November 2009, 13:43

2 verschiedene Marken bei Reifen

Hallo

ich hätte da mal eine ganz dumme Frage .
Weis von Euch jemand ob ich 2 verschiedene Reifenmarken fahren darf.
Mein Hinterreifen ist nämlich noch super, aber der Vordere muß erneuert werden. Weis jetzt gar nicht was das für einen Marke ist, aber der Vorbesitzer meinte das er nicht so besonders zu empfehlen sei.

Liebe Grüße
Petra

Nina

Admine...

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Dein Bike: Die Motte - XV535

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2

Donnerstag, 19. November 2009, 13:50

Nein - sollte aber auch in deinen Papieren drin stehen
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Frettili

unregistriert

3

Donnerstag, 19. November 2009, 13:52

Danke Nina.
Ich habe in den Papieren leider nichts gefunden. Werde dann wohl beide Reifen erneuern.

Liebe Grüße
Petra

Nina

Admine...

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Dein Bike: Die Motte - XV535

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4

Donnerstag, 19. November 2009, 13:55

Steht meist im Brief aber drin (zumindest in den alten Briefen - wobei es bei mir auch in den Neuen steht)
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Frettili

unregistriert

5

Donnerstag, 19. November 2009, 14:11

Hab im Brief dazu gar nichts stehen, und im Schein steht Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Steht leider keine Fabrikat dabei.

Liebe Grüße
Petra

Nina

Admine...

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Beiträge: 8 377

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6

Donnerstag, 19. November 2009, 14:14

Hi
Bei meiner steht Sinngemäß drin -nur Paarweise 1 Hersteller-
Wenn Du ne Markenbindung hast, würde ne Freigabe helfen, wobei wir an dem Punkt wären wie ich gerade bei Avon - dein Bike is ja auch nicht original :33:
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Frettili

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7

Donnerstag, 19. November 2009, 14:17

Tja, denke da werde ich mal zum Tüf fahren müßen und schauen was ich da machen kann. Original ist meine "schwarz" nicht, sieht man ja :2:

Liebe Grüße
Petra

Nina

Admine...

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8

Donnerstag, 19. November 2009, 15:12

Ruf die Jungs doch einfach mal an...
Wundert mich nur das die ne Markenbindung haben soll
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Shilorangermike

unregistriert

9

Donnerstag, 19. November 2009, 20:40

Hallo Petra.............

Habe mich auch vorher schlau gemacht da der Vordere vom Zustand noch ganz gut war,aber vom alter her nix mehr taugte habe ich 2 neue gekauft.

Kann dir Michelin Commander sehr empfehlen ,fahre bei Wind und Wetter und habe absolut keine Probleme wie mit meinen vorrigen Dunlop.

Du darfst keine Mischbereifung von verschiedenen Herstellern fahren. Für Mischbereifung vom gleichen Hersteller gibt es Freigaben.

Mfg

Michael

Renchen

unregistriert

10

Donnerstag, 19. November 2009, 21:17

Ist das denn prinzipiell so, dass zwei Reifen der gleichen Firma drauf müssen? Ich meine auch bei anderen Bikes. Bei meinem Schwiegersohn hat man zwei verschiedene Marken empfohlen.

brummer

unregistriert

11

Donnerstag, 19. November 2009, 21:30

In der Betriebsanleitung von meinem Möppi steht:

"Unbedingt Reifen gleichen Typs und gleichen Herstellers für Vorder-und Hinterrad verwenden."

Shilorangermike

unregistriert

12

Donnerstag, 19. November 2009, 22:36

Hallo .........

Also prinzipiell ist es so das immer 2 Reifen der gleichen Marke drauf sollen .Also mir haben sie auch gesagt, das es mal sein kann das es ein Profil nicht mehr gibt .Aber dann hat der Markenhersteller einen gleichwertigen Reifen den man dann fahren darf.Also es ist immer besser 2 Reifen einer Marke zu fahren .Es gibt ja sehr viele unterschiede bei den Reifen Mischungsverhältnis Profil usw. Der eine wird schneller Warm wie ein anderer oder nutzt sich schneller ab ,und so kann man sicher sein das bei 2 gleichen Reifen alles OK ist.

Mfg

Michael

andiz

unregistriert

13

Donnerstag, 19. November 2009, 22:50

Zitat

und im Schein steht Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Wenn außer dem nichts weiteres drin steht, kannst Du das auch quasi ignorieren. Das wird automatisch bei allen neu ausgestellten Zulassungen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hinein geschrieben (von Amts wegen) und soll den Fahrer sensibilisieren, auf die richtigen Reifen zu achten.
Der Reifendatenbank von Conti entnehme ich, dass es für die XV535 keine Reifenbindung gibt. So lange man sich an die in der Zulassung stehenden Reifendimensionen hält, kann man alles fahren. Bei meiner 250er ist das nicht anders. Ich habe derzeit vorne einen Metzeler und hinten einen Cheng Shin drauf und den TÜV hat's nicht gestört.

Gleicher Hersteller ist in meinen Augen Unsinn, da die Unterschiede der Mishcungen und Profile selbst bei einem Hersteller zu groß sind. Außerdem sind die Anforderungen an Vorder- und Hinterrad so dermaßen unterschiedlich, dass einem das gleiche Gummi vorne und hinten nicht unbedingt einem Vorteil bringen muss. Die Eigenschaften müssen zum Motorrad passen und da zählt eigentlich nur die Erfahrung. Ich meine, was bringt der gleiche Reifentyp vone und hinten, wenn die Fahreigenschaften hinten super sind und einem vorne der Lenker flattert?

Nina

Admine...

Registrierungsdatum: 21. Mai 2007

Beiträge: 8 377

Dein Bike: Die Motte - XV535

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14

Donnerstag, 19. November 2009, 22:53

.....bei den meisten 535 steht drin -Reifen paarweise von einem Hersteller-
Ich denke da sollte man in diesem Fall keine Experimente machen oder sich genau schlau machen
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Zausel

unregistriert

15

Sonntag, 22. November 2009, 07:50

Moin

Hab da noch was aus meinem Archiv.

http://www.keine-reifenmarken-bindung.de/Start.html

http://www.keine-reifenmarken-bindung.de/Info/infotext.html

Vielleicht hilft weiter.

Ers mol, Zausel

944_US

unregistriert

16

Sonntag, 22. November 2009, 10:22

INFO hier.

Stand 04/2009

Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern

Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“

Um verkehrssichere Reifenkombinationen für motorisierte Zweiräder herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeug- oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe.
Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen Reifentests verständigt.

Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.

Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.

Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.

Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.
Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.

Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.

944_US

unregistriert

17

Sonntag, 22. November 2009, 10:34

das schreibt der ADAC

@Nina, hier ist Punkt 4.) für deinen Avon - Reifen wichtig

Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah­ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebe­nen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel­ler vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa­piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien­mäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge­änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Nina

Admine...

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18

Sonntag, 22. November 2009, 10:58

RE: das schreibt der ADAC

@Nina, hier ist Punkt 4.) für deinen Avon - Reifen wichtig


4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien­mäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge­änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Hi
Stimmt, aber wird dennoch vom RW-TÜV gemacht, weil ich eine Fahrwerksänderung habe
Laut Avon Spinnerei wenn gewährleistet ist das der Reifen seine Freiheit hat
:33: :33: :33:

Hast du den Link zu der Seite wo es steht?
Momentan hau ich meinem TÜV´ler das nämlich alles an die Löffel
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

944_US

unregistriert

19

Sonntag, 22. November 2009, 11:02

Ja, HIER ist der Link.

Laut dem Bericht geht es aber nur um die Serienfelge.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »944_US« (22. November 2009, 11:03)


Nina

Admine...

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20

Sonntag, 22. November 2009, 11:04

Hab ich ja... nur andere/kürzere Dämpfer, aber ich passe immer noch mit der Hand locker um alle bereiche, zumal ich das Bobheck habe was mehr Platz lässt
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

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