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gold

unregistriert

21

Donnerstag, 5. August 2010, 16:19

schau mal in meinen vorherigen Beitrag ;-)

da hat sich was überschnitten

cu
gold

Daniel 750

unregistriert

22

Donnerstag, 5. August 2010, 16:24

Habe eben schon gelesen, wie gesagt. für meien gibt´s die 150/90-16 nicht.

Wie ist denn das mit dem Hersteller, ist man an den gebungen oder kann ich xbeliebigen aufziehen lassen???

Gruß Daniel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Daniel 750« (5. August 2010, 16:25)


Nina

Admine...

Registrierungsdatum: 21. Mai 2007

Beiträge: 8 377

Dein Bike: Die Motte - XV535

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Kreis Kleve

23

Donnerstag, 5. August 2010, 16:24

Lach, das is ne Serienfelge mit Scheibenrad (2 Edelstahlscheiben)
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Daniel 750

unregistriert

24

Donnerstag, 5. August 2010, 16:26

Lach, das is ne Serienfelge mit Scheibenrad (2 Edelstahlscheiben)


Nicht schlecht, nur der alten 750er haben die solche :20: Felgen verpasst :31:

Gruß Daniel

gold

unregistriert

25

Donnerstag, 5. August 2010, 16:30

Wie ist denn das mit dem Hersteller, ist man an den gebungen oder kann ich xbeliebigen aufziehen lassen???

AFAIK gibt es keine Herstellerbindung mehr.

Man benötigt - bei Mopeds im Originalzustand - nur die Freigabe vom Reifenhersteller.

Die Bindung ist mal aufgrund einer EU-Regelung weggefallen. Wenn man, das gab es ja öfter, eine Reifenherstellerbindung hat (te) und die so in den Zulassungspapieren vermerkt ist, kann man die inzwischen austragen lassen (kostenpflichtig ist ja klar...).

Das bedeutet: Zustand Original - bei Umbauten ist jeder Fall einzeln zu betrachten: Originalfelge mit Originalgröße -> alles fahrbar was der Markt hergibt, Originalfelge mit "Übergröße" -> alles wofür es eine Freigabeerklärung vom Reifenhersteller gibt.

cu
gold

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gold« (5. August 2010, 16:32)


Daniel 750

unregistriert

26

Donnerstag, 5. August 2010, 16:35

Wie ist denn das mit dem Hersteller, ist man an den gebungen oder kann ich xbeliebigen aufziehen lassen???

AFAIK gibt es keine Herstellerbindung mehr.

Man benötigt - bei Mopeds im Originalzustand - nur die Freigabe vom Reifenhersteller.

Die Bindung ist mal aufgrund einer EU-Regelung weggefallen. Wenn man, das gab es ja öfter, eine Reifenherstellerbindung hat (te) und die so in den Zulassungspapieren vermerkt ist, kann man die inzwischen austragen lassen (kostenpflichtig ist ja klar...).

Das bedeutet: Zustand Original - bei Umbauten ist jeder Fall einzeln zu betrachten: Originalfelge mit Originalgröße -> alles fahrbar was der Markt hergibt, Originalfelge mit "Übergröße" -> alles wofür es eine Freigabeerklärung vom Reifenhersteller gibt.


cu
gold



Ok, Also sollte ich etwas passendes von einem anderen Hersteller finden, ist es kein Problem 2 Reiffen zu kaufen und dann auch montieren zu lassen.
Denn auch wenn meine so alt ist, steht kein Hersteller im Fahrzeugschein.
Wieder was neues erfahren und dazu gelernt :30:

Gruß Daniel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Daniel 750« (5. August 2010, 16:41)


gold

unregistriert

27

Donnerstag, 5. August 2010, 17:20


Daniel 750

unregistriert

28

Donnerstag, 5. August 2010, 17:53

Danke, danke :-)

Gruß Daniel

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