Dienstag, 16. April 2024, 20:17 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Viragoforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

newuse

unregistriert

1

Freitag, 6. Mai 2011, 11:04

TÜV / gesetzl. Bestimmungen bei Oldtimern

Hallo an alle,


kurze Frage. Unterliegt man bei Umbauten / Änderungen an seiner Maschine bei Oldtimern eigentlich anderen Bestimmungen als bei Maschinen die noch nicht dieses
alter erreicht haben?
Meine XV500 wird in 2 Jahren 30 und ich dachte da bekommt man vielleicht eher das eine oder andere eingetragen was so nicht gehen würde.
Hat jemand Erfahrungen damit.
Danke für die Info's.

Gruss
newuse

altes Eisen

unregistriert

2

Freitag, 6. Mai 2011, 11:08

nein

LG Uli

XV-Eddie

Teammitglied

Registrierungsdatum: 22. Februar 2009

Beiträge: 5 759

Dein Bike: XJ 600, XJR 1200

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Mannheim

3

Freitag, 6. Mai 2011, 12:12

Hallo,
laut Auskunft meiner Oldtimer-Freaks hier in Mannheim gilt immer das, was bei der ersten Zulassung "Gesetz" war.
Mit Kulanz kannst du nur rechnen, wenn spezielle Teile nicht mehr zu bekommen sind.
Gruß. Eddie.
-
Reparieren ist ganz einfach. Du brauchst nur etwas mehr Ausdauer als der Fehler.

Wichtel

unregistriert

4

Freitag, 6. Mai 2011, 13:02

Meine "Vorredner" haben beide recht.

Bei "offizellen" Oldtimer - zulassungsechtlich > siehe XV-EddiesBeitrag

Nur TÜV, dann ist es in vielen Fällen leichter, da kaum einer der Prüfer weiss, was damals
"Standard" oder "Original" war.

bye

altes Eisen

unregistriert

5

Freitag, 6. Mai 2011, 13:39


Nur TÜV, dann ist es in vielen Fällen leichter, da kaum einer der Prüfer weiss, was damals
"Standard" oder "Original" war.


...sei Dir da nicht zu sicher, habs öfter aber genau andersrum erlebt. Da muss man viiiiiiiel Überzeugungsarbeit leisten, und sich dann am Ende irgendwie einigen :64:


LG Uli

Laie

unregistriert

6

Freitag, 6. Mai 2011, 16:51

Ich weiß nur wie es bei PKW ist.
Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, braucht man ein Gutachten vom z.B. TÜV in dem er bescheinigt dass sich das Fahrzeug weitestgehend im Orginalzustand und von der Substanz her erhaltenswert ist. Umbauten egal wie alt sie sind, erhalten in der Regel kein H-Gutachten

altes Eisen

unregistriert

7

Freitag, 6. Mai 2011, 19:07

und wer wollte was von H-Kennzeichen wissen ?

Uli

Registrierungsdatum: 16. Mai 2010

Beiträge: 475

Dein Bike: XV 250S "Jasmine"

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Magdeburg

8

Freitag, 6. Mai 2011, 19:27

und wer wollte was von H-Kennzeichen wissen ?
der te, denn wenn er bestimmungen als oldtimer in anspruch nehmen will, muss er das fahrzeug auch als oldtimer anmelden, ergo H-kennzeichen.

um auf die eigentliche frage zu antworten: ja es gibt andere bestimmungen bei oldtimern. ab 01.10.2011 tritt eine neue richtlinie in kraft wie ich gelesen habe:

Zitat

Wie ihr vielleicht schon gehört habt, tritt mit dem 01.10.2011 eine neue Richtlinie, für die Begutachtung von Fahrzeugen welche gemäß § 23 StVZO als Oldtimer (H-Kennzeichen) eingestuft werden sollen, in Kraft.
Die neue Richtlinie vereinfach/regelt vieles, was bisher umstritten war und liefert gleichzeitig viele neue schwammige Rechtsbegriffe. Ein Fest für den Juristen in mir.
Bisher galt eine Richtline aus dem Jahre 1997. Die findet ihr bei Interesse z.B. hier.
Die neue Richtline wurde am 15.04.2011 im Verkehrsblatt Nr. 7 Seite 257ff. (VO-Nummer 83) veröffentlicht.
Ihr findet sie im Original-Text hier.
Da ich weiß, dass euch Gesetzestexte (im weitesten Sinne) nur langweilen, gibts hier mal die wesentlichsten Neuerungen knackig zusammengefasst:
  • Begutachtung nicht mehr nur durch TÜV/Dekra, sondern geschulte Prüfingenieure aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen
  • Entfall der Mindestanforderung “Zustandsnote 3″
  • Dafür nur noch neben Originalität ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von “normalen alten” Fahrzeugen.
  • Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
  • Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
  • Erstzulassung vor 30 Jahren ist kein zwingendes Kriterium mehr (Stichwort: nie zugelassen). Ausnahmegenehmigung möglich
  • Zeitgenössische Umbauten nun auch möglich, wenn nicht in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt
  • Nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können (“epochengerecht”)
quelle: http://adrian.kochs-online.net/2011/05/04/gut-achten/

Registrierungsdatum: 19. Juni 2009

Beiträge: 422

Dein Bike: Viagra 7fuffzich FY 4, SR 500soundsoviel-(the wild one)

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Rendsburg

9

Freitag, 6. Mai 2011, 19:42

laß dir ersmal den Zahn

mit :75: und einfach ziehen :34: :32: :68: :66:

altes Eisen

unregistriert

10

Freitag, 6. Mai 2011, 23:46

Hallo habichtfreak,
irgendwie lese ich wohl zu wenig Zeitung. Seit wann gibt`s denn die DDR schon wieder?


Aber zu den knackig zusammengefassten gesetzlichen Neuerungen kannst Du mir evt. mal helfen. Was ist da groß neues dran?

Bisher habe ich, genauso auch etliche Bekannte aus Oltimerkreisen, immer dies Gutachten bei amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen machen lassen, da billiger als der TÜV. Außerdem erkennt nicht jede der wenigen echten Oltimer-Versicherungen ein Gutachten vom TÜV an ( ob Du es glaubst oder nicht, es ist so)

"Mindestanforderung “Zustandsnote 3 - das ist lachhaft, schreibt fast jeder Gutachter wenn nicht durchgerostet oder schwere Mängel.

Bei dem weiter aufgeführten Rest sehe ich auch keine wesentlichen Neuerungen.

Ergo, wohl eher viel Lärm um (fast) nichts - wie meist in der Politik....


Gruß Uli

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Impressum