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crz

unregistriert

1

Donnerstag, 4. August 2011, 16:03

Zubehörteile und deren ABE

Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage. Ich wollte mir gerne ein paar Anbauteile am Motorrad ersetzen und möchte gerne wissen, für welche Teile man eine ABE benötigt, welche man so anbauen kann? Gibt es dort vielleicht irgendwo eine genaue Auflistung? Beispielsweise habe ich mir eine neue Hupe bestellt, da die alte total verrostet ist. Nun ist sie gekommen aber es ist nur eine Rechnung dabei, keine ABE o.ä.
würde mich über Infos freuen,
gruß
Chris aus NRW

armin59

unregistriert

2

Donnerstag, 4. August 2011, 16:44

Solange du dir keine Fanfarenhupe dran baust, ist das ok.
Geht es dir lediglich um die Hupe, oder willst du wissen, für was man alles eine ABE bzw. TÜV-Gutachten braucht?
Berichte doch mal, was du vor hast, dann kann man dir sagen, ob/was du dafür brauchst.
:18:

crz

unregistriert

3

Donnerstag, 4. August 2011, 19:24

Ich würde gerne wissen für welche teile man allgemein eine abe braucht. würde gerne z.b. andere spiegel anbauen, habe welche geschenkt bekommen. die wurden bei louis gekauft und es steht auf deren seite nicht, dass sie nicht im straßenverkehr benutzt werden dürfen, ich finde aber an den spiegeln z.b. keine E kennzeichnung o.ä.
so eine allgemeine info wäre schon super, da man doch hier und da mal etwas findet was man gern austauschen würde denke ich mal.
gruß
chris aus NRW

Registrierungsdatum: 15. Februar 2008

Beiträge: 256

Dein Bike: Virago 535 Bj 95

Wohnort: Deutschland

4

Donnerstag, 4. August 2011, 20:36

Ist ein etwas umfangreicheres Thema, aber grob kann man sagen, dass alle Teile mit E Prüfzeichen ohne Eintragung verbaut werden dürfen. Alles andere sollte man Prüfen. Gerade bei Spiegeln ist es schwierig, da eine gewisse mindestspiegelfläche vorgeschrieben ist. Viele Zubehörspiegel halten dies nicht ein.

E-Prüfzeichen

armin59

unregistriert

5

Donnerstag, 4. August 2011, 22:59

Hilft das?

Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten
erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen.
Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.




Ansaugstutzen

Bremsarmatur

Bremsbeläge

Bremsflüssigkeitsbehälter

Bremshebel

Bremsleitungen

Bremspedal

Bremspumpe

Bremsscheibe

Bremszange

Cockpitverkleidung

Fahrwerkshöherlegung

Fahrwerkstieferlegung

Federbein(e)

Felgen

Fußrastenanlage

Gabel

Gabelbrücke

Gabelfedern

Gabelstabilisator

Getriebeabstufung

Hauptbremszylinder

Hauptständer

Heckhöherlegung

Hecktieferlegung

Heckverkleidung

Hinterradabdeckung

Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)

Kotflügel

Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)

Lampenmaske

Lenker

Lenkerenden-Blinker (bei aktu-

ellen Motorrädern nur in Verbin-

dung mit hinterem Blinkerpaar)

Lenker-Klemmböcke (Riser)

Lenkungsdämpfer

Luftfilter

Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)

Luftfilterkasten

Reifen (bei Dimensionsänderung)

Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)

Schwinge

Seitenständer

Sekundär-Übersetzung

Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)

Soziushaltegriffe

Tachometer

Tank

Vergaser

Vergaser-Bedüsung

Verkleidung

Verkleidungskiel

Verkleidungsscheibe

StVZO-konform?

Fußrastenanlagen unterliegen strengen Zulassungsvoraussetzungen und
benötigen eine ABE.

Bremskomponenten sind Sicherheits-Bauteile, die nur mit „Prüfsiegel“ auf
die Straße dürfen.

Nachrüst-Elektronik-Bauteile, die ins Motormanagement eingreifen, sind
nicht straßenzugelassen.



Sonderfälle

Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was
in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.

Alarmanlage

Benzinfilter

Benzinleitung

Benzinleitung-Schnellkupplung

Bremsscheibenabdeckung

Heckinnenkotflügel

Kennzeichenhalter

Kettenschutz

Kühlergrill

Schutzbügel

Soziusabdeckung





fettEG-BE erforderlich

Schalldämpfer

Oder auch hier; http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Das habe ich mir nicht persönlich ausgedacht, sondern im Netz gefunden.
:18:

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »armin59« (4. August 2011, 23:11)


Registrierungsdatum: 18. Oktober 2010

Beiträge: 562

Dein Bike: GSF 1200 (Kult), CBX 1000 PL, Fiedler TR1

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Regensburg

6

Samstag, 6. August 2011, 04:20

Hallo crz,
in puncto Spiegel kann ich dich beruhigen: nimm einen Kreis mit 6cm Durchmesser aus Papier und halte ihn in die Spiegelfläche. Passt der Kreis komplett rein, darfst du die Spiegel anbauen, wenn nicht, dann nicht.
An sonsten geb ich dir nen Tip: geh mal zu deiner TÜV-Stelle und frag nach dem Kollegen, der für Motorradumbauten zuständig ist. Diese Herren sind meistens selber Schrauber, haben den nötigen Durchblick, und was viel wichtiger ist die haben dann auch das nötige Herz für Umbauten.
Es ist nix unnützer als eine Diskussion mit einem TÜVerer, für den ein Fahrzeug mindestens 4 Räder haben muß und nicht älter als 5 Jahre sein darf... - Ich sprech da aus Erfahrung.
Gruß aus Bayern
Tom

Ruebe-ruebe

unregistriert

7

Samstag, 6. August 2011, 08:39

nimm einen Kreis mit 6cm Durchmesser aus Papier und halte ihn in die Spiegelfläche. Passt der Kreis komplett rein, darfst du die Spiegel anbauen


genau diesen Test macht übrigens auch die "grün-weiß Fraktion"

:47:

lG aus Bayern Frank

Registrierungsdatum: 30. April 2011

Beiträge: 1 419

Dein Bike: XV 535 S ++

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Menden im Sauerland

8

Samstag, 6. August 2011, 09:48

Oh, vielen Dank !
Auch ich habe wieder etwas aus euren Beiträgen dazugelernt. :75:
(brauche jetzt eine Umhängetasche für die ABE's , alle im DIN A4-Format) :20:

Aber einmal klugschei... darf ich ?!? :72:
...bei uns in NRW sind die Grün-weißen jetzt blau-weiß (nicht die von Schalke) :70:
Es tut mir leid, dass ich Eure Erwartungen nicht erfülle ...
aber meine sind mir wichtiger ! :-)

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