Donnerstag, 18. April 2024, 22:59 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Viragoforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

GT1991

unregistriert

1

Sonntag, 11. März 2012, 16:36

Eintragung Falcon Fußrasten

Hallo,

an meinem neuen möpp sind die altbekannten vorverlegten von falcon montiert. ob die was taugen oder nich kann an anderer stelle diskutiert werden.

mir gehts dadrum, dass da nen schickes teilegutachten beiligt.
im fahrzeugbrief (sowohl teil1 als auch teil2) ist nur unter der ziffer "K" eine entsprechende ABE-nummer eingetragen, die auch im teilegutachten wiederzufinden ist.
bei ziffer "25" ist nix von anderen fußrasten erwähnt.
der ABE schein liegt auch nirgendwo rum...

sooooo... da ich bald eh neue papiere von der behörde bekomm (wegen anmeldung), würd ich von euch mal gern wissen, wie das da richtig hin gehört.. und was man so alles mitschleppen muss.. jedes gramm papier zuviel lässt meine hinterradfederung in die knie gehn.. will man ja nich ;)

The Voice

Teammitglied

Registrierungsdatum: 20. August 2009

Beiträge: 3 660

Dein Bike: Virago XV 535 3BR

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Am schönen Niederrhein

2

Dienstag, 13. März 2012, 09:07

hallo GT1991

Wirdst wohl doch mehr Papier mitschleppen müssen,
sind aber nur 2 Din A4 Blatt.

Wird nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, sonern Du bekommst
einen Änderungsnachweis nach § 19(3) der dann mitzuführen ist.
So hat mein TÜV es hier zumindest gehandhabt.

Wir sehen uns am................Millinger Meer 27.28.29.-04.-2012
Countdown[/url]
und...
Die :bkgr: zum Gruß: Roy
Girls like Diamonds
Guys like Chrome
_________________________________________
Leben und leben lassen / Live to Ride, Ride to Live
_______________________________________

GT1991

unregistriert

3

Dienstag, 13. März 2012, 16:20

jap.. hab in der zwischenzeit auch mal mein tüv angequatscht und dessen aussage war sinngemäß, dass ich deine besagten dina4 blätter von ihm bekomm und damit rumtuckern darf... aaaaaaaber so bald wie möglich in die fahrzeugpapiere eintragen soll.... betonung: soll, nicht muss!

Registrierungsdatum: 18. Oktober 2010

Beiträge: 562

Dein Bike: GSF 1200 (Kult), CBX 1000 PL, Fiedler TR1

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Regensburg

4

Dienstag, 13. März 2012, 19:41

hallo GT1991

Wirdst wohl doch mehr Papier mitschleppen müssen,
sind aber nur 2 Din A4 Blatt.

Wird nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, sonern Du bekommst
einen Änderungsnachweis nach § 19(3) der dann mitzuführen ist.
So hat mein TÜV es hier zumindest gehandhabt.[/url]
und...


Den Eintrag in die KFZ-Papiere bekommst du, wenn du dir neue Papiere auf der Zulassungsstelle ausstellen lässt. Bei Wiederzulassung erst zum TÜV und dann zulassen. Dann ist der Änderungsvermerk automatisch in den Papieren. So war es bei mir.
Aber vllt ist das regional verschieden!?!
Gruß aus Bayern
Tom

GT1991

unregistriert

5

Dienstag, 13. März 2012, 19:58

Den Eintrag in die KFZ-Papiere bekommst du, wenn du dir neue Papiere auf...
betonung: NEUE papiere. soweit schon richtig. danke nochmal für den hinweis.

ich werds nun so handhaben, dass ich mir mein möpp zulasse und bei gelegenheit mal zum tüv tucker und mir da mein dina4 papiermüll hole^^
das hat für mich den vorteil, dass ichs an- und abbauen kann wie ich will.
außerdem werd ich auf diese weise der zulassungsbehörde nicht mehr geld in den rachen schmeißen als nötig..^^

lösung gefunden. danke ;)
(sry, dass es wohl im falschen thread war *schäm :21: *

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Impressum