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Per

unregistriert

1

Mittwoch, 18. April 2012, 12:40

Zusatzbremslicht

Moin moin!
Hat jemand Erfahrung mit Zusatzbremslicht am Helm? sog.Riderlights
Mich würde auch interessieren:Was sagt das Gesetz dazu.
Ist ja sonst´ne sinnvolle Einrichtung finde ich.....
Linke zum Gruß! :18: :18: :18:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Per« (18. April 2012, 12:54)


bandido40

unregistriert

2

Mittwoch, 18. April 2012, 15:57

:-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bandido40« (18. April 2012, 16:02)


bandido40

unregistriert

3

Mittwoch, 18. April 2012, 16:01

hi,
zum helm kann ich dir leider nichts sagen, aber. ich habe mir hinten unter mein rücklicht ein totenschaedel angebracht und wollte zwei LEDs als augen in rot an das rücklicht anbringen so als zusatz um auch besser gesehen zu werden. aber da hat der tuvler gemeckert. von wegen zwei lichter sind nicht erlaubt. weiß ja nicht wie das dann mit deinem helm ist von wegen zwei lichter und dann noch bremslicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bandido40« (18. April 2012, 16:05)


Nimbus

unregistriert

4

Mittwoch, 18. April 2012, 16:14

wenn er sich solch neumodiges Blinker/Bremslicht/Rücklicht-Zeuchs an
die schöne XV baut ( in manchen Ländern wird man für solchen Frevel gehängt ) ,
hat er ja auch 2 Bremlichter in den LED Krams ..
oder etwa nicht ?

Registrierungsdatum: 18. Oktober 2010

Beiträge: 562

Dein Bike: GSF 1200 (Kult), CBX 1000 PL, Fiedler TR1

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Regensburg

5

Mittwoch, 18. April 2012, 16:29


... aber da hat der tuvler gemeckert. von wegen zwei lichter sind nicht erlaubt ...

Schönen Gruß an deinen TÜV-ler, er soll doch bitte mal die einschlägigen Bestimmungen lesen. Ich habe ihm da mal was zusammengestellt:

Rücklicht, Bremslicht, Standlicht und Rückstrahler. (§§ 49a -54 StVZo // 93/92 EWG)

Es sind max. zwei Rücklichter / Bremslichter zulässig. Sie müssen eine E-Kennzeichnung haben.
Neuerdings gibt es Blinker, zB. von Kellermann® die integrierte Rücklichter haben. werden diese angebaut, muß das originale Rücklicht entfernt werden.
Auch für das Standlicht dürfen max. zwei Leuchten angebracht sein.
Hat man also extra Standleuchten, zB. in den Zusatzscheinwerfern oder in den Blinkern, dann muß das originale Standlicht abgeklemmt werden.
Bei Rückstrahlern / Reflektoren ist es auch wieder notwendig das eine E-Kennzeichnug vorhanden ist. Wenigstens ein Rückstrahler / Reflektor ist vorgeschrieben.

Bremslicht
vorgeschrieben nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
Anzahl eins, nach EG auch zwei zulässig. Anbaulage symmetrisch zur Fahrzeugmitte. In der Höhe Unterkante min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante max. 1500 mm.

Schlußlicht
Schlußleuchten sind vorgeschrieben. Anzahl eine oder zwei. Anbaulage symmetrisch zur Fahrzeugmitte, in der Höhe Unterkante mindenstens 250 mm, Oberkante maximal 1500 mm.

Rückstrahler
Ein Rückstrahler ist vorgeschrieben. Er darf nicht dreieckig sein. Es dürfen ein oder zwei Rückstrahler angebaut werden.
in der Höhe: Unterkante mindenstens 250 mm, Oberkante maxmaximal 900 mm.

Wie das mit deinem Zu8satzbremslicht am Helm ist???
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Hab ich auch noch nicht gesehen.
Aber manche sagen, ich sei blind wie ein Maulwurf, und das trotz meiner Brille.
Nun, was soll ich sagen: Manchmal haben die sogar Recht!
Gruß aus Bayern
Tom

Per

unregistriert

6

Mittwoch, 18. April 2012, 16:34

Ich meinte so´n Ding:........
http://www.shop.oktofirm.com/motorradzubehoer/index.htm


Rechts,der zweite Artikel von oben.....
Ich glaube is,doch sinnvoll-genau wie bei der Dose das dritte Bremslicht.
Von den anderen Latüchten halte ich auch nix.... ;-) ;-)
Linke zum Gruß!

bandido40

unregistriert

7

Donnerstag, 19. April 2012, 01:07

danke, gut zu wissen.
werde dem noch mal nach gehen.
habe selber nur das mit dem abklemmen des ersten rlichts wenn ich ein zweites in betrieb nehme gelesen.
gruß micha

Per

unregistriert

8

Donnerstag, 19. April 2012, 07:15

Bin ich mal gespannt!
Ich habe selber nix gefunden,außer daß die Dinger E-geprüft sein sollen.
Aber StVO und StVZO?
Linke zum Gruß! :18: :18: :18:

XM11

unregistriert

9

Donnerstag, 19. April 2012, 13:39

Die werden so sicher nicht zugelassen sein. Steht doch da, Du musst am alten Rücklicht diese komische Birne mit Funkmodul einbauen, damit ist eine Zulassung dahin.
Das Funkmodul steuert dann Deine beleuchtete Birne, ähm Helmbremsleuchte.
Das klingt ganz sicher nach sinnlosem Käse.

Bei meinem Umbau habe ich auch Dakota-LED Blinker mit Rück und Bremslicht beidseitig verbaut, alles mit E-Zulassung, war kein Problem, auch wenn der Prüfer Probleme mit den E-Nummern hatte.
Er wusste wohl nicht von allen Nummern die Bedeutung *grins*.

Gruss vom Jens

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »XM11« (19. April 2012, 13:40)


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Wohnort: Regensburg

10

Donnerstag, 19. April 2012, 14:21

Manchmal brauch ich ein bißchen, bis ich meine Meinung begründen kann.
Dazu ein Beispiel:
Bist du schon mal Nachts unterwegs gewesen?
Sind dir dann auch "intelligente" Fahrradfahrer entgegen gekommen, die mit so nem Headlight gefahren sind?
Dann haben sie sich aus irgend einem Grund umgedreht ... und waren kurzzeitig nicht gesehen vom Gegenverkehr.
In diesem Fall zog der Radlfahrer mit Blick nach hinten ohne Vorwarnung über die Straße. Da hab ich ihn mitgenommen, ohne dass ich es wollte.
SS - Selbst schuld - sagten auch die Herren in Grün zum Radlfahrer!
Und da du beim Mopedfahren auch mal links und rechts schauen must, hängst du dir ein wackelndes und irritierendes Licht an den Kopf.
Irritierend, weil ablenkend für den nachfolgenden Verkehr.
Mein Fall ist das nicht!
Gruß aus Bayern
Tom

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ilernsschono« (19. April 2012, 14:23)


Per

unregistriert

11

Donnerstag, 19. April 2012, 14:30

Ich wollte ja auch wissen,ob jemand vielleicht Erfahrung damit hat-selber so´n Ding hat?
...und Radfahrer sind ein Kapitel für sich:Unberechenbar wie´s Wetter :40: :40:

GT1991

unregistriert

12

Donnerstag, 19. April 2012, 18:17

schnell! sag mal wer dem knight-rider bescheid! der is auch scharf auf sowas =D


ganz im ernst? ich glaube nicht daran, dass diese teile sinnvoll nutzbar sind. ich führe dafür 3 gründe an:

1)unsere xv`s haben eine verhältnismäßig schwache bremsleistung und die meisten nichtmals ABS. kurzum ist es wahrscheinlicher, dass wir irgendwem drauffahren als dass jemand uns drauffährt.

2)viele nehmen das bremslicht nicht ernst.. nicht als warnung... egal, wieviele du davon dran baust... bestes beispiel: brems mal auf der autobahn... der hintermann wird nur dichter auffahren und versuchen vorbeizukommen. mal selber auf die bremse zu steigen kommt dem dann garnicht erst in den sinn.

3)wenn man etwas pflege investiert und somit sicherstellt, dass das bremslicht funktioniert, dann tut man schon mehr für die sicherheit als viele dosenfahrer (besonders kleinbusse).

wir werden gesehen. die ausrüstung funktioniert einwandfrei. jedoch ist KEINE ausrüstung ein garant dafür, dass ein anderer verkehrsteilnehmer pennt oder sich verschätzt.

last man standing

unregistriert

13

Donnerstag, 19. April 2012, 18:55

hi,
zum helm kann ich dir leider nichts sagen, aber. ich habe mir hinten unter mein rücklicht ein totenschaedel angebracht und wollte zwei LEDs als augen in rot an das rücklicht anbringen so als zusatz um auch besser gesehen zu werden. aber da hat der tuvler gemeckert. von wegen zwei lichter sind nicht erlaubt. weiß ja nicht wie das dann mit deinem helm ist von wegen zwei lichter und dann noch bremslicht.


nee, da irrt der Tüvler... :75:

Da gibt's Unterschiede, ob Zulassung nach EG oder StVZO.
Lies mal hier...
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer :HM:

VG,
Jens

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