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Theo Retisch

unregistriert

1

Freitag, 13. September 2013, 17:35

Blinkerkontrolleuchte

Weiß jemand,ob die Kontrollleuchte für Blinker Vorschrift ist?
Ich habe doch Lenkerendenblinker,wo ich sehe ob sie funktionieren.... :69:

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2

Freitag, 13. September 2013, 22:17

Ist Vorschrift - aber nur, daß Du siehst, ob Dein Blinker an ist oder nicht. Die alten DDR-Mopeds hatten an den Blinkern so kleine Laschen nach oben, durch die der Fahrer sehen konnte, ob ein Blinker leuchtet. Das reicht aus. Die Blinker oder die Kontrolleuchte muß aber in Deinem Blickfeld sein, wenn Du den Kopf drehen mußt, reicht das nicht. Daher könnten Deine Lenkerendenblinker nicht reichen.


Gruß Michael

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3

Samstag, 14. September 2013, 08:28

moin

soweit ich weiß, wenn du es an der schalterstellung sehen kannst ist keine vorschrift
und an deinen ochsenaugen siehst du es ja auch ob sie an oder aus sind

aber einfach mal beim freundlichen graukittel anrufen


gruß ofaz
Lieber Reich und Gesund als Arm und Krank !!!

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4

Samstag, 14. September 2013, 08:51

Das ist der Gesetzestext dazu:

StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
3. an Anhängern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von zwei Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,
5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern – ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern:
a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d) Sitzkarren (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Ich hatte das also nur fast richtig im Kopf, an Krafträdern nicht erforderlich! Da das Fernlicht an der Schalterstellung erkannt werden darf und die Leerlaufanzeige sowieso Luxus ist, reicht der Minitacho ohne Kontrolleuchten. Frage beantwortet?


Gruß Michael

Ruebe-ruebe

unregistriert

5

Samstag, 14. September 2013, 09:41

Da gab es doch mal diese piepsenden Blinker statt Kontrollbirnchen


iiigggiitttthh

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ruebe-ruebe« (14. September 2013, 09:41)


Theo Retisch

unregistriert

6

Samstag, 14. September 2013, 10:04

Die Ochsenaugen sind doch im Blickfeld(Augenwinkel).
Ich kann -und darf-ja nicht mit "Scheuklappen" durch die Gegend fahren!
Muß also jederzeit die Umgebung im Auge haben.
Die MZ hatten nur zwei Kontrollleuchten im Tacho:Fernlicht und Leerlauf-und das bis zum Schluß!
Werde Montag sicherheitshalber den Ing.fragen. ;-)

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7

Samstag, 14. September 2013, 11:22

Die MZ hatten nur zwei Kontrollleuchten im Tacho:Fernlicht und Leerlauf-und das bis zum Schluß!
Werde Montag sicherheitshalber den Ing.fragen. ;-)

1.) Die West-MZ ETZ 250 (hatte ich auch mal) hatte serienmäßig diese Laschen aus orangetransparenten Kunststoff oben an den Blinkern, d. h. da konnte man die Blinker auch als Fahrer blinken sehen.
2.) Du brauchst keinen Ingenieur zu fragen, denn ich habe den Text da oben von der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz. Schau mal hier. Da wird schon stimmen, was die da schreiben... ;-)

Theo Retisch

unregistriert

8

Samstag, 14. September 2013, 15:50

Absatz 2 sagt doch schon alles....... ;-)

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9

Samstag, 14. September 2013, 16:02

Ebänntt!! Sachischdoch!!

:74:

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10

Montag, 23. September 2013, 00:03

Beim Bekannten wars kurioserweise der vehemente Hinweis auf die "Kontrolleuchtenfunktion" des Ochsenauges nach hinten, die ihm diese unverbastelt an die Karre gezaubert haben...wollte der Tüv Onkel doch glatt, daß der die Dinger nach hinten abklebt, weil hinten Blinker dran stecken.
Wer Andern eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :71:

last man standing

unregistriert

11

Montag, 23. September 2013, 06:14

wollte der Tüv Onkel doch glatt, daß der die Dinger nach hinten abklebt, weil hinten Blinker dran stecken.


:70: :70: :70:

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