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Puffleuchte

unregistriert

1

Sonntag, 24. Juli 2016, 21:37

Heckumbau

Hi Leute,
ich möchte gerne mein Heck von meiner xv 250 3 LW umbauen.
Wie sieht das aus mit Teilen?
Darf man das Hinterradblech einfach kürzen? Wenn ja wie weit?
Kennzeichenhalterung links unten? Hat das jemand gemacht?
Beleuchtung für das Kennzeichen einfach von der Batterie geholt?
Probleme mit dem TÜV?

Gruß

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Puffleuchte« (24. Juli 2016, 21:38)


Registrierungsdatum: 1. Mai 2010

Beiträge: 284

Dein Bike: Virago 750

Geschlecht: Männlich

Wohnort: München

2

Sonntag, 24. Juli 2016, 21:55

Hallo,

fahr zum Tüv und frag dort den Prüfer was möglich ist und was du beachten mußt, alles andere macht keinen Sinn.
Was z.B. ein Prüfer in München einträgt, kann einer in Hamburg ganz anders sehen und der trägt es dir nie ein.
Jeder Prüfer sieht das etwas anders.
Es gibt auch schon etliche Threads dazu im Forum.
Grüße aus München
Walter
________________________________________________________________________________________
Das einzige, was wir ohne Sammeltrieb sammeln, sind Jahre.
.... Hermann Lahm ......

Registrierungsdatum: 5. Juli 2011

Beiträge: 1 679

Dein Bike: Honda NC 750 X

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Voreifel

3

Sonntag, 24. Juli 2016, 22:05



Der Rahmen der XV 250 endet unmittelbar hinter dem Fahrersitz. Wenn Du den hinteren Fender mit dem Innenfender entfernst, wird das Moped zum Einsitzer. Wenn Du die Fußrasten abbaust, fehlt nur ein mitschwingender Fender und Du hast einen schönen Bobber. Dieser Umbau kann eingetragen werden, aber viele Prüfer halten es für überflüssig. Man darf auch weniger Sitze als in den Papieren eingetragen haben. Das Bild oben zeigt einen Photoshop-Umbau, hier findest Du viele Bilder der tatsächlich hinten auf mitschwingenden Fender umgebauten 250er von Sieghart: Klick mich!

Wenn Du nur den originalen Fender kürzt, steht er hinten frei wie der Fender einer Enduro - sieht meiner Ansicht nach nicht so gut aus.

Ein seitliches Kennzeichen ist eigentlich auch nicht eintragungspflichtig, uneigentlich wird es oft trotzdem verlangt. Es gibt - leider! - auch in der aktuellen FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Paragraphen und Anlagen, die eine Auslegung zulassen. Sprich Gummiparagraphen, die der eine so und der andere so sieht.

Trotzdem: Mit e-geprüften Leuchten und bei Einhaltung aller Maßvorgaben kannst Du das XV-Heck durchaus schön umbauen, ohne zum TÜV zu müssen.


Gruß Michael

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