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Zwilling

unregistriert

21

Sonntag, 23. Mai 2021, 11:38

Lackieren ist auch Oberflächenbehandlung,sogar ab Werk...

........

"Was einige „Felgenbuden“ da abliefern ist hochkriminell !"
Richtig. Und einige sogar mit TÜV-Zertifikat!


Das TÜV Zertifikat gilt nur für die Handwerkliche Leistung und nicht für das Produkt.
Vor allem stellt es die Erloschene Musterzulassung nicht wieder her !

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22

Sonntag, 23. Mai 2021, 23:48

Also ermundert mich Aldi und Co zu einer...na eigentlich Straftat.Da ja Lackieren von Alufelgen und deren in Straßenverkehr bringen,verboten ist...was ist das für ein Blödsinn.Komischer deutscher Staat ist das...

Nina

Admine...

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23

Montag, 24. Mai 2021, 10:02

Ein gebrauchter Rahmen kostet doch nix (ich hab die fast immer dem Schrotti geschenkt)... klar man hat die Arbeit, aber das wären mir meine Knochen schon wert, denn bis der Anschlag abreißt, muss es halt auch schon scheppern
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

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24

Montag, 24. Mai 2021, 11:47

Nur, weil etwas nach irgendeinem völlig unnachvollziehbarem Gesetzestext verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass man es nicht machen kann. ;-)

Ich habe den Hinterachsträger meines Autos sandstrahlen lassen und anschließend sollte er pulverbeschichtet werden. Wurde aufgrund von Zeitdruck dann leider doch nur ne Lackierung. Aber hätte das irgendwen interessiert, dass der gestrahlt wurde und anschließend in den Ofen gewandert ist? Obwohl es ein tragendes und somit sicherheitsrelevantes Teil ist? Sicher nicht. Und gerade so lackiert, wie er jetzt ist, würde kein TÜV-Prüfer den Unterschied zum Original erkennen. Es gibt in Deutschland einfach haufenweise Vorschriften, die zwar technisch begründet, von der Praxis aber meilenweit entfernt sind. Ich würde auch nicht davor zurückschrecken, den Motorradrahmen zu lackieren oder sogar pulverbeschichten zu lassen. Ich habe bereits an meiner 535 zwei Roststellen geschliffen und lackiert. Das hat bis heute niemanden interessiert und es wird auch nie jemandem auffallen.

Zwilling

unregistriert

25

Montag, 24. Mai 2021, 13:23

Nur, weil etwas nach irgendeinem völlig unnachvollziehbarem Gesetzestext verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass man es nicht machen kann. ;-)
...


Ja... Nee...ist klar.....

Du vergisst nur, dass du es im Falle eines Falles nicht mehr weitersagen kanst..
Un ob deine Erben anschliessend auf die veröffentlichung der Feststellung ".. er meinte das im das nichts angeht und nun ist er Anwärter auf den Dawin Awart..." Wert legen ?

Meine Berufskollegen, die sich auf Unfallrekonstruktion spezialisiert haben, leben sehr gut davon......

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zwilling« (24. Mai 2021, 13:23)


Nina

Admine...

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26

Montag, 24. Mai 2021, 14:03

:59:
...und streiten dann bitte per PN
:30:
... liebe Grüße


"Ich war zuerst hier, also darf ich auch meckern :39: "

Zwilling

unregistriert

27

Montag, 24. Mai 2021, 15:12

:59:
.......
:30:


OK, also zurüch auf Anfang...
Da man mir ja keine Glauben schenkt (ich scheine als KFZ-Meister und SV ja auch überhaubt keine Ahnung von sowas zu haben..)

Ein Zitat von der HP eines Renomierten Betriebens der sich auf die Instandsetzung von Rahmen spezialisiert hat:

"Die Lenkanschläge sind bei fast jedem Rahmenschaden ebenfalls beschädigt. Im Umkehrschluss muss festgehalten werden: auch ein nur leicht deformierter Lenkanschlag ist ein deutlicher Hinweis auf einen Rahmenschaden. Ein Rahmen mit deformiertem Lenkanschlag ist so lange als verzogen zu betrachten, bis messtechnisch das Gegenteil bewiesen ist. Die Statistik zeigt: 95% aller Rahmen, die eine Lenkanschlagbeschädigung aufweisen sind auch in der Fahrwerksgeometrie verschoben. Die Lenkanschlagbeschädigung ist ein Maß für die Kräfte, die im Unfallgeschehen über den Hebelarm Gabel in den Lenkkopf eingeleitet wurden......."

Das ist ein spezialiserter Betrieb, der genau weiss was er da macht. Die wissen auch welche Materialien sie da vor sich haben und welches Schweissverfahren mit welchen Zuschlägen vonnöten sind.
Wenn der Lenkanschalg deformiert / abferissen ist, haben undefenierte hohe Kräfte gewirkt. Ob und welchge Sekundärschäden da noch beteilgt sind, lässt sich so noch nicht abschätzen.

Aus diesem Grunde heist es für uns SV im Schadensfalle:
Bei Beschädigungen des Lenkanschlages ist der Rahmen zwingend zu erneuern !
Gleiches gilt für Gabelbrücken, Stand (bzw Tauschrohre) und Lenkkopflager, kurz alle was im Schadensunfang involviert ist !

Schluss..Ende...Aus die Maus

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Zwilling« (24. Mai 2021, 15:13)


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28

Montag, 24. Mai 2021, 16:27

Ich habe bereits an meiner 535 zwei Roststellen geschliffen und lackiert.

Achtung! Immer den Unterschied zwischen Stahl- und Alurahmen beachten! Alu ist, je nach Legierung, relativ spröde. Da gelten halt andere physikalische (!) Gesetze.

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29

Montag, 24. Mai 2021, 17:38

Hallo zusammen... Ist ein leicht verbogener Lenkeranschlag an der unteren Gabelbrücke TÜV relevant....bzw wird sowas standartmäßig überprüft?

Zwilling

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30

Montag, 24. Mai 2021, 18:02

Hallo zusammen... Ist ein leicht verbogener Lenkeranschlag an der unteren Gabelbrücke TÜV relevant....bzw wird sowas standartmäßig überprüft?


Wen der TÜV das sieht kann er dir das Fahrzeug wegen gravierender Mängel stillegen !
Und ja, ist bei der §29 Abnahme ein Prüfpunkt !

Und zu guter letzt..
Bei deinem Möp wird wohl mehr kaput sein....
Ob du das Geld für eine Rahmenvermessung ausgeben willst msut du selber entscheiden...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Zwilling« (24. Mai 2021, 18:16)


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31

Montag, 24. Mai 2021, 18:07

Hallo zusammen... Ist ein leicht verbogener Lenkeranschlag an der unteren Gabelbrücke TÜV relevant....bzw wird sowas standartmäßig überprüft?

Leicht verbogen? Alubrücke? Oh, oh :40:

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32

Montag, 7. Juni 2021, 12:34

Ach...wozu braucht man denn den Lenkeranschlag....ich nutze den nur, wenn mein Mopped steht. Ist beim Fahren nutzlos :1:

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